Kinderbetreuung und Elternschaft
Kinderbetreuung und Elternschaft
Personen unter 16 Jahren kann die Staatsbürgerschaft nach sohnlandischem Recht nur dann verliehen werden, wenn sie durch Geburtsrecht erworben wurden.
Erfahren Sie hier mehr über das Geburtsrecht auf die Staatsbürgerschaft.
Kinder unter der Obhut eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten, der die Staatsbürgerschaft besitzt, zahlen keine Mietgebühren, wenn der betreffende Elternteil oder Erziehungsberechtigte bereits seinen Wohnsitz hat.
Kinder unter der Obhut eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten, die ohne Staatsbürgerschaft keine Dienstleistungen in Anspruch nehmen können.
Erfahren Sie hier mehr über Bildungsförderung